Solarpaket 1:

Solarpaket 1:

Feb 14, 2024

Solarpaket 1: So steht es um das neue Gesetz für Balkonkraftwerke 2024

Nachdem die im Solarpaket 1 beschriebenen Gesetzesänderungen des EEG bereits im Dezember ausblieben, ist nun klar, dass es auch im Januar keine Änderungen geben wird. 

Gemäß Unterlagen des Bundeswirtschaftsministeriums steht der Beschluss des Solarpaket 1 wohl erst am 22. März auf der Tagesordnung des Bundestags. Die erhofften Erleichterungen kommen damit frühstens im zweiten Quartal des Jahres.

 

Mit dem Solarpaket 1 sollten insgesamt die folgenden fünf Erleichterungen für Steckersolargeräte in Kraft treten:

 

Vereinfachung oder Abschaffung der Meldepflichten 

Ist derzeit noch eine Anmeldung bei Netzbetreiber und Markstammdatenregister notwendig, soll in Zukunft nur noch die Anmeldung beim Marktstammdatenregister notwendig sein.

 

Temporäre Akzeptanz von rückwärtslaufenden Zählern 

Rückwärtslaufende Zähler sollen temporär geduldet werden. Die Initiative zum Austausch muss dann vonseiten des Netzbetreibers erfolgen.

 

Normierte Zulassung von Schuko-Steckern als „Energiesteckvorrichtung“ 

Der Schuko-Stecker wird derzeit geduldet und darf verwendet werden. Im Zuge des Solarpaket 1 soll hierfür seitens des VDE allerdings eine Normierung erfolgen. Der Schuko-Stecker soll in diesem Zuge in die DIN-Produktnorm VDE V 0126-95 aufgenommen werden.

 

Anhebung der Einspeiseleistung von 600 W auf 800 W 

Die bisherige maximale Einspeiseleistung des Wechselrichters beträgt 600 Watt. Sie soll auf maximal 800 Watt erhöht werden.

 

Aufhebung der Anlagenzusammenfassung

Balkonkraftwerke sollen künftig nicht mehr mit einer großen PV-Anlage zusammen, sondern einzeln betrachtet werden.

Privilegierte Maßnahmen: Rechtlicher Anspruch auf ein Balkonkraftwerk

Neben dem Solarpaket 1 ist auch die Aufnahme des Balkonkraftwerks in die sogenannten privilegierten Maßnahmen gemäß § 554 Absatz 1 BGB ein wichtiger Schritt. Dazu zählen beispielsweise bauliche Veränderungen, die der E-Mobilität, dem Einbruchsschutz oder der Barrierefreiheit dienen. Die Erweiterung um das Balkonkraftwerk käme einem „Recht auf Balkonkraftwerk für Mieter “ gleich. Nachdem die Maßnahme im September 2023 vom Kabinett beschlossen wurde, wurde am 18.01.2024 darüber erstmals im Bundestag diskutiert.

 

In einer gemeinsamen Stellungnahme fordern hier mehrere Solarvereine und Unternehmen eine deutlich präzisere Gesetzesformulierung. Sie befürchten, dass die derzeitige Unklarheit zu Anleitungen führt, wie die Installation von Steckersolargeräten verhindert werden kann.

Vielmehr solle das Gesetz so formuliert werden, dass Einwände gegen ein Balkonkraftwerk nur zulässig wären, wenn sie gravierende Nachteile für die Mehrheit der WEG bedeuten würden. 

“Entscheidend ist, dass die Regelungen in der Folge tatsächlich zu einem Abbau von Hürden und nicht aufgrund von unzureichender Klärung offener Fragen zu einer Klagewelle führen”, so die Stellungnahme. Zusätzlich wird eine Ausweitung des Anspruchs gefordert. 

 

Neben Balkonkraftwerken sollen alle Photovoltaikanlagen hierbei berücksichtig werden.

Die SPD-Bundestagsfraktion schätzt, dass das Gesetz nach den erforderlichen Beratungen voraussichtlich im zweiten Quartal 2024 in Kraft tritt.



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