Mit VDE 0126-95 im Blick: Warum sich ein Balkonkraftwerk mit 800 Watt jetzt besonders lohnt

Mit VDE 0126-95 im Blick: Warum sich ein Balkonkraftwerk mit 800 Watt jetzt besonders lohnt

Feb 21, 2024

In einer Welt voller Energie, die nur darauf wartet, genutzt zu werden, warten Balkonkraftwerke mit 800 Watt auf die endgültige gesetzliche Freigabe und die Klärung von offenen Fragen.

Genau hierzu gibt es wichtige Neuigkeiten zu der Anschlussnorm VDE-4105 AR N und der Produktnorm VDE 0126-95.

1. Die aktuelle gesetzliche Situation bei Balkonkraftwerken

In Zeiten steigender Energiekosten und wachsendem Umweltbewusstsein gewinnen Balkonkraftwerke zunehmend an Bedeutung. Die gesetzliche Lage für solche dezentralen Stromerzeugungsanlagen ist entscheidend für ihre Attraktivität.

Eigentlich war schon zum Jahreswechsel 2024 mit einer Änderung der gesetzlichen Grundlagen gerechnet worden - leider vergebens.

Momentan gelten folgende Leistungsgrenzen:

  • Wechselrichter: 600 Watt
  • Modulleistung: Kein Limit

Im Erneuerbaren-Energie-Gesetz (EEG) ist ein Balkonkraftwerk bisher noch nicht definiert.

 

2. Geplante Änderungen

Jetzt gibt es endlich Neuigkeiten, wie der YouTuber Akkudoktor in einem aktuellen Video berichtet:


Andreas Schmitz, hat mit einigen anderen Interessensvertretern die AG Balkonkraftwerk gegründet und hat wichtige Informationen zu den Änderungen der Gesetze zugespielt bekommen.

Hiernach wird erstmals im EEG ein Balkonkraftwerk definiert: Als PV-Anlage mit maximal 800 Watt Einspeisung und 2000 Watt PV Leistung. Zusätzlich wurden vor allem die aktuellen Normen angepasst, um hauptsächlich bei Haftungsfragen eine Grundlage für z.B. Sachverständige oder Versicherungen zu bieten.

 

2. Anschlussnorm VDE-4105 AR N

Die Norm VDE-4105 AR N dient hauptsächlich dem Netzanschluss von Anlagen. Bisher war ein Wert von 600 VA, was etwa 600 Watt entspricht, festgelegt. Dieser Wert wird nun auf 800 Watt erhöht. Eine bedeutende Neuerung ist, dass der Netzbetreiber zukünftig die Anmeldung einer Anlage nicht mehr ablehnen kann. Früher konnte es vorkommen, dass die Anmeldung abgelehnt wurde und dadurch Verzögerungen im Betrieb oder sogar Probleme bei der Inbetriebnahme entstanden sind. Durch diese Regeländerung wird sichergestellt, dass alle geplanten Anlagen an das Stromnetz angeschlossen werden können. Aufgrund dieser Änderungen könnte die Bedeutung der Norm in Zukunft abnehmen.

 

3. Produktnorm VDE 0126-95

Die Produktnorm ist nach wie vor nicht verbindlich. Hersteller können ihre Balkonkraftwerke nach dieser Norm zertifizieren lassen, was jedoch zunächst aus Marketinggründen keine weitere Relevanz hat. Dennoch spielt die Norm eine wichtige Rolle für Betreiber von Balkonkraftwerken, insbesondere im Hinblick auf die Haftungsfrage. Sollte es zu einem unwahrscheinlichen Vorfall kommen und eine Versicherung möglicherweise einen Sachverständigen beauftragt, um eine Anlage zu überprüfen, wird die Produktnorm als Grundlage herangezogen. Erfüllt die betriebene Anlage nicht die VDE 0126-95, kann dies zu erheblichen Problemen führen. Im Falle einer Fahrlässigkeit könnten sogar strafrechtliche Konsequenzen drohen. Zukünftig wird auch die Wechselrichterleistung von 600 Watt auf 800 Watt erhöht, was Balkonkraftwerke mit 800 Watt deutlich attraktiver macht. Des Weiteren wird erstmals in dieser Norm die Modulleistung auf 960 Watt begrenzt. Die VDE hat umfangreiche Berechnungen durchgeführt und festgestellt, dass bei älteren Installationen mit ungünstigen Lastfällen Kabel sehr heiß werden oder sogar Feuer fangen können. Daher wurde die Modulleistung mit 960 Watt fundiert berechnet und man sollte sich dessen bewusst sein.

 

4. Fazit

Insgesamt zeigt sich, dass Balkonkraftwerke mit 800 Watt aufgrund der geplanten Änderungen in den gesetzlichen Grundlagen und Normen besonders attraktiv werden. Die Definition eines Balkonkraftwerks im EEG, die Erhöhung der Einspeiseleistung auf 800 Watt gemäß VDE-4105 AR N und die Begrenzung der Modulleistung auf 960 Watt gemäß VDE 0126-95 sind wichtige Schritte, um die Nutzung von Balkonkraftwerken zu erleichtern und sicherer zu gestalten. Durch diese Neuerungen wird es Betreibern ermöglicht, ihre Anlagen problemlos ans Stromnetz anzuschließen und Haftungsfragen besser zu klären. Insgesamt lohnt es sich also jetzt besonders, ein Balkonkraftwerk mit 800 Watt in Betracht zu ziehen.

 



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